Unternehmen - AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen.

1.Angebot: Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflichten zur Auftragannahme. Zweckdienliche Konstruktions- oder Formränderungen bleiben vorbehalten. Die Angaben über Maße, Gewichte und Betriebsstunden sind nur annährend und unverbindlich.

2.Lieferung: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferanten eintreten.

3.Preis: Für Handelswaren sind alle Preise auf der Basis der zur Zeit der Anbotlegung gültigen Lieferantenpreise erstellt. Bei Änderungen der Lieferantenpreise bis zum Zeitpunkt der Lieferung ist uns eine gleichlautende Preisberichtigung vorbehalten. Für Eigenimporte sind alle Preise zur Zeit der Anbotlegung auf der Basis gleichbleibender Werkspreise, Devisenkurse, Zoll- und Frachtverhältnisse erstellt. Bei Änderungen dieser bis zum Tage der Lieferung behalten wir uns ebenso eine Preisberichtigung im gleichen Maße vor.

 4. Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen und wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie unmittelbar an den Verkäufer oder eine zum Inkasso ermächtigte Person erfolgen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs-Statt angenommen. Kreditspesen, Mahnspesen und Zinsen gehen immer zu Lasten des Käufers.Im Falle des Verzuges hat der Käufer dem Verkäufer, als Unternehmer 8% und als Konsument 4% über den Basiszinssatz, Verzugszinsen p.a. zu entrichten, sowie jenen Schaden zu ersetzten, der dem Verkäufer durch den Verzug erwachen ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigtFür den Fall einer Ratenvereinbarung gilt folgendes: Sobald der Käufer mit einer Zahlung mehr als 8 Tage in Verzug ist, tritt Fälligkeit der gesamten noch aushaftenden Restschuld ein. Dieser Terminverlust berechtigt den Verkäufer zum Vertragsrücktritt unter Vorbehalt der Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens, berechtigt der Verkäufer, nach unfolgloser Mahnung und Setzung einer Nachfrist des Kunden zum Vertragsrücktritt. Falls der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird, bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse massiv verschlechtern, ist der Verkäufer berechtigt unter der Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zur ersetzten, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnungen de BMWA überschreiten, zu ersetzten. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,00 jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist  jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung, entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Bei Bestellungen aus einem unserer Internet Online-Shops gelten NUR folgende Zahlungsvarianten: Vorauszahlung, Lieferung per Nachnahme, Kreditkartenzahlung!

5.Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir und das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen  Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.

6. Rücktritt: Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Wiese im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10% der Fakturensumme mind. jedoch € 80,00 in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert- ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden.

7. Gewährleistung: Wir sind berechtigt auf Verlangen des Kunden mit in Verbindungsstehenden, mangelhafter Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung. Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtumsanfechtung sind – soweit gesetzlich keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehend sind, ist  ausgeschlossen, wenn die Ware nicht unverzüglich nach Lieferung untersucht und gegebenenfalls Mängel gerügt werden. Verborgende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns verwirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien einstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. Werden über Wunsch unserer Kunden Reparaturarbeiten im Rahmen anerkannter Gewährleistungsansprüche außerhalb unserer Betriebsstätte durchgeführt, sind wir berechtigt, Fahrtkosten in Rechnung zu stellen. Die verkürzte Gewährleistungsfrist für Gebrauchtmaschinen beträgt für Konsumenten 12 Monate ab dem Tag der Übergabe. Verkürzte Gewährleistungsfrist für Unternehmergeschäfte beträgt 6 Monate. Den Kunden trifft die Beweislast dafür , dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Auch für Gewährleistungsansprüche bzw. Schadenersatzansprüche, sofern der Schaden durch Reparatur behoben werden kann, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.

8. Haftung: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordene Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich zu richten. Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren jedenfalls in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und  Schädiger, längsten jedoch in drei Jahren.Schutzvorrichtung: Wenn Maschinen und Geräte über ausdrücklichen Wunsch des Käufers ohne Schutzvorrichtung bezogen werden, so ist der Verkäufer von Schäden und von jeglicher Haftung befreit.

Sonstige Bedingungen: Bei Verkauf von alten Maschinen und Traktoren haftet die Firma WATZINGER-CENTER weder für Zustand, Beschaffenheit, Baujahr, Type, Einsatzfähigkeit oder komplette Ausrüstung. Der Verkauf erfolgt immer wie besichtigt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Funktionsfähigkeit wird nur im Zeitpunkt der Übergabe zugesichert. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

9.Gerichtstand: Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschuss des UN Kaufrechtes. Zuständige für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Firma sachlich zuständige Gericht (ausgenommen Verbrauchergeschäfte nach KSchG). Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.


Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Farb- und Designänderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

Wir liefern innerhalb Österreichs. Sollten Sie Lieferungen ins Ausland wünschen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen (info@watzinger.co.at).
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer.

Die Geräte sind in Kartons verpackt. Auf Wunsch und gegen Aufpreis (erhöhte Lieferpauschale) liefern wir die Geräte zusammengebaut.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Watzinger.

Mit ihrer Lieferung erhalten Sie die Rechnung und den Zahlschein. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 8 Tage nach Warenerhalt bzw. zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin zu bezahlen.

Umtausch und Rückgabe

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Auf alle anderen Artikel gewähren wir gegen Vorlage der Rechnung ein 14-tägiges Umtauschrecht. Die Ware muss sich im Originalzustand befinden. Rücksendungen müssen frei erfolgen.

Datenschutz

Sie erklären mit Ihrer telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellung, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten von uns für interne Zwecke elektronisch erfasst werden.
Wir geben Ihre Daten selbstverständlich nicht an Dritte weiter.


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